Auch im kommenden Schuljahr soll – vorausgesetzt es liegen ausreichend Anmeldungen vor – am RSG ein offenes Ganztagsangebot für all jene Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden, die eine Hausaufgabenbetreuung wünschen und zusätzliche Freizeitangebote am Nachmittag wahrnehmen wollen. Die Betreuung wird von Montag bis Donnerstag angeboten, es ist jedoch auch eine Anmeldung für zwei oder drei Tage pro Woche möglich. Im Stundenplan vorgesehener Nachmittagsunterricht wird in die „gebuchte“ Stundenzahl integriert.

Was bedeutet „offene Ganztagsschule“?

Von Montag bis Donnerstag werden Ihre Kinder von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr von Fachkräften betreut und individuell gefördert. Die Ganztagsschule wird aus Mitteln des Freistaates und des Landkreises Ansbach gefördert. Für Sie ist die Betreuung Ihrer Kinder kostenlos. Sie zahlen lediglich die Kosten für das Mittagessen. Die Teilnahme an verschiedenen Wahlangeboten (Chor, Orchester,…) ist selbstverständlich möglich. Die Schülerinnen und Schüler können flexibel an den Angeboten teilnehmen, verpflichtend ist aber die Anwesenheit an mindestens zwei Nachmittagen bzw. an insgesamt sechs Wochenstunden (Details s.u.). Da sich der offene Ganztag an der Summe der angemeldeten Betreuungsstunden orientiert und diesbezüglich Untergrenzen für die Genehmigung festgelegt sind, wäre es wünschenswert, wenn sich die Anmeldungen mehrheitlich auf drei oder vier Tage erstrecken würden; d.h. wenn alle Teilnehmer nur zwei Nachmittage „buchen“ würden, käme der offene Ganztag nicht zustande – gleiches gilt, wenn die minimale Teilnehmerzahl unterschritten wird.

Welche Vorteile haben Eltern und Schüler?

  • Gemeinsames Mittagessen. Unter Aufsicht der Betreuer nehmen die Kinder ihre Mahlzeit in der Schule ein. Sie melden Ihr Kind dazu für das warme Mittagessen in der Mensa des RSG an. Die genauen Modalitäten und Preise werden Ihnen rechtzeitig zu Beginn der offenen Ganztagsschule mitgeteilt.
  • Hausaufgabenbetreuung unter fachlicher Anleitung. Die pädagogisch geschulten Betreuer begleiten die Hausaufgabenzeit und werden gegebenenfalls von FSJlern und Oberstufenschülern/innen unterstützt. Ihre Kinder werden bei den schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben beraten und angeleitet, dennoch können wir leider keine individuelle „Nachhilfe“ bieten (wobei im Bedarfsfall auch dieses z.B. in der Freizeitangebotsphase denkbar wäre).
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung. Freizeitaktivitäten wie Sport, Spiele und Projekte unter Anleitung der Betreuer sorgen für die notwendige Erholung und Entspannung Ihres Kindes.

Wie könnte ein Tagesablauf in der Betreuung aussehen?

  • Betreuungstage: Montag bis Donnerstag ab Unterrichtsende
  • 13:00 – 13.45 Uhr: gemeinsames Mittagessen
  • 13.45 – 15:00 Uhr: Hausaufgabenbetreuung
  • 15:00 – 16:00 Uhr Freizeitgestaltung

Die angegebenen Zeiten dienen lediglich der Orientierung und können variieren.

Details zur Anmeldung

Sie müssen bei der Anmeldung überlegen, an welchen Tagen Sie eine Betreuung für das kommende Schuljahr benötigen. Beacjten Sie bitte, dass Mindestbuchungszeit von zwei Nachmittagen und damit zugleich im Umfang von sechs Wochenstunden vorgeschrieben sind. Diese können auf die einzelnen Tage verteilt werden. Zur Erfüllung dieser Mindestteilnahmeverpflichtung kann auch ein Nachmittag berücksichtigt werden, an dem Pflichtunterricht stattfindet. Auch wenn die Anmeldung verbindlich erfolgen muss, können Sie die angegebenen Buchungszeiten Anfang des Schuljahres dem Stundenplan bzw. Ihren individuellen Erfordernissen anpassen! Auch während des Schuljahres können Sie die Tage verändern und Ihren aktuellen Bedarf anpassen, soweit dies organisierbar ist, nur sollten Sie nicht unter die 6 Mindeststunden kommen. Zubuchen ist grundsätzlich kein Problem.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns.

Auch im kommenden Schuljahr soll – vorausgesetzt es liegen ausreichend Anmeldungen vor – am RSG ein offenes Ganztagsangebot für all jene Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden, die eine Hausaufgabenbetreuung wünschen und zusätzliche Freizeitangebote am Nachmittag wahrnehmen wollen. Die Betreuung wird von Montag bis Donnerstag angeboten, es ist jedoch auch eine Anmeldung für zwei oder drei Tage pro Woche möglich. Im Stundenplan vorgesehener Nachmittagsunterricht wird in die „gebuchte“ Stundenzahl integriert.

Was bedeutet „offene Ganztagsschule“?

Von Montag bis Donnerstag werden Ihre Kinder von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr von Fachkräften betreut und individuell gefördert. Die Ganztagsschule wird aus Mitteln des Freistaates und des Landkreises Ansbach gefördert. Für Sie ist die Betreuung Ihrer Kinder kostenlos. Sie zahlen lediglich die Kosten für das Mittagessen. Die Teilnahme an verschiedenen Wahlangeboten (Chor, Orchester,…) ist selbstverständlich möglich. Die Schülerinnen und Schüler können flexibel an den Angeboten teilnehmen, verpflichtend ist aber die Anwesenheit an mindestens zwei Nachmittagen bzw. an insgesamt sechs Wochenstunden (Details s.u.). Da sich der offene Ganztag an der Summe der angemeldeten Betreuungsstunden orientiert und diesbezüglich Untergrenzen für die Genehmigung festgelegt sind, wäre es wünschenswert, wenn sich die Anmeldungen mehrheitlich auf drei oder vier Tage erstrecken würden; d.h. wenn alle Teilnehmer nur zwei Nachmittage „buchen“ würden, käme der offene Ganztag nicht zustande – gleiches gilt, wenn die minimale Teilnehmerzahl unterschritten wird.

Welche Vorteile haben Eltern und Schüler?

  • Gemeinsames Mittagessen. Unter Aufsicht der Betreuer nehmen die Kinder ihre Mahlzeit in der Schule ein. Sie melden Ihr Kind dazu für das warme Mittagessen in der Mensa des RSG an. Die genauen Modalitäten und Preise werden Ihnen rechtzeitig zu Beginn der offenen Ganztagsschule mitgeteilt.
  • Hausaufgabenbetreuung unter fachlicher Anleitung. Die pädagogisch geschulten Betreuer begleiten die Hausaufgabenzeit und werden gegebenenfalls von FSJlern und Oberstufenschülern/innen unterstützt. Ihre Kinder werden bei den schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben beraten und angeleitet, dennoch können wir leider keine individuelle „Nachhilfe“ bieten (wobei im Bedarfsfall auch dieses z.B. in der Freizeitangebotsphase denkbar wäre).
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung. Freizeitaktivitäten wie Sport, Spiele und Projekte unter Anleitung der Betreuer sorgen für die notwendige Erholung und Entspannung Ihres Kindes.

Wie könnte ein Tagesablauf in der Betreuung aussehen?

  • Betreuungstage: Montag bis Donnerstag ab Unterrichtsende
  • 13:00 – 13.45 Uhr: gemeinsames Mittagessen
  • 13.45 – 15:00 Uhr: Hausaufgabenbetreuung
  • 15:00 – 16:00 Uhr Freizeitgestaltung

Die angegebenen Zeiten dienen lediglich der Orientierung und können variieren.

Details zur Anmeldung

Sie müssen bei der Anmeldung überlegen, an welchen Tagen Sie eine Betreuung für das kommende Schuljahr benötigen. Beacjten Sie bitte, dass Mindestbuchungszeit von zwei Nachmittagen und damit zugleich im Umfang von sechs Wochenstunden vorgeschrieben sind. Diese können auf die einzelnen Tage verteilt werden. Zur Erfüllung dieser Mindestteilnahmeverpflichtung kann auch ein Nachmittag berücksichtigt werden, an dem Pflichtunterricht stattfindet. Auch wenn die Anmeldung verbindlich erfolgen muss, können Sie die angegebenen Buchungszeiten Anfang des Schuljahres dem Stundenplan bzw. Ihren individuellen Erfordernissen anpassen! Auch während des Schuljahres können Sie die Tage verändern und Ihren aktuellen Bedarf anpassen, soweit dies organisierbar ist, nur sollten Sie nicht unter die 6 Mindeststunden kommen. Zubuchen ist grundsätzlich kein Problem.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns.